Fraktionsregelwerk
Regeln und Informationen für alle Fraktionen auf dem MidLife Roleplay Server.
MidLife RolePlay Fraktionsregelwerk
§1 Allgemeines
Das Fraktionsregelwerk enthält zusätzliche Regeln für alle Fraktionsmitglieder.
§1.1 UnRP
UnRP ähnelt dem Fail-RP, gilt aber hierbei für Fraktionen. Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen. Das gilt ebenfalls für das LSPD, LSMD und den anderen Beamten. Beispielsweise handelt eine Mafia eher im Hintergrund und vermeidet den Kontakt zum LSPD.
§1.2 Fraktionssperre
Eine Person, die aus einer Fraktion ausgetreten ist, muss 3 Tage warten, um in eine neue Fraktion zu wechseln.
Eine Fraktionssperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss ein triftiger RP-Strang bestehen, beispielsweise eine Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im RP ausgespielt wird.
§1.3 Fraktions-Verwarnungen
Wenn mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt sind, wird die gesamte Fraktion mit einer Verwarnung belegt. Bei der fünften Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.
Hinweis: Künftig werden Verstöße gegen das Regelwerk, sowie Inaktivität, Handeln gegen das eigene Konzept und sonstiges Fehlverhalten grundsätzlich individueller bestraft. Es kann durchaus möglich sein, dass eine Fraktion aufgrund eines schweren Regelverstoßes mehrere Fraktionswarns erhält. Diese können auch hinsichtlich der Dauer individuell, je nach Verstoß, gehandhabt werden. Im Übrigen sei erwähnt, dass auch eine Auflösung von Fraktionen im Ermessen der Fraktionsverwaltung liegt. Die Fraktionsverwaltung hat die Aufgabe, Aktivität und RP der Fraktionen zu beobachten und zu beurteilen. Wir wollen mit dieser Regelung sicherstellen, dass Transparenz in Bezug auf Bestrafungen sichergestellt ist. Informationen, die im Channel 🚨│warns ausgestellt werden, sind selbstverständlich nicht IC zu verwenden.
§1.4 Aktionsmenü
Die Nutzung des Aktionsmenüs (F6) ist nur gestattet, wenn die entsprechende Fraktionskleidung getragen wird. Wenn man als Zivilist unterwegs ist, darf das Aktionsmenü (F6) nicht benutzt werden.
§2 Legale/Neutrale Fraktionen
Fraktionsübersicht
Als legale Fraktionen gelten:
Staatsbehörden:
- Los Santos Police Department (LSPD)
- Los Santos Medical Department (LSMD)
- Department of Justice (Justiz)
- Benny's
Als neutrale Fraktionen gelten:
Unternehmen:
- Bahamas Mamas
- Vanilla Unicorn
- Club 77
- Cat Café
§2.1 Staatsfraktionen
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
- Pro Einsatz darf pro Einheit je 1 Helikopter in Verwendung sein (MD ausgenommen).
- Um ein Auto oder eine Person zu durchsuchen, wird ein triftiger Grund benötigt.
- Das Fahren von Privatfahrzeugen ist nur den Spezialeinheiten vom PD gestattet. Die Autos dienen nur zur verdeckten Ermittlung.
- Staatsautos dürfen optisch nicht verändert werden, Leistungstuning ist hingegen erlaubt. Ausnahme ist hier die Farbe bei zur Verfügung gestellten Zivilfahrzeugen der Polizei.
- Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 120 Hafteinheiten betragen sowie eine Geldstrafe von maximal 300.000$.
- Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden.
- Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch kaufen kann.
- Das Weitergeben vom CopNet Login ist strengstens verboten.
- Der übermäßige Schusswaffengebrauch wird streng mit Gambo oder FailRP bestraft.
- Es ist darauf zu achten, dass Verfolgungsjagden und Gespräche einer Schießerei vorgezogen werden.
- Unbewaffnete sollten vorzugsweise mit dem Taser oder einer anderen Non-Letalen Möglichkeit gestoppt werden. Achtung: Das Anwenden von Taser und Schlagstock gilt nicht als Schussankündigung! Allerdings muss ein Taser gleichbedeutend zur Schusswaffe bezüglich "Leben schützen" gesehen werden.
§2.2 Korruption in Staatsfraktionen
Regelungen zur Korruption
- Informations Korruption ist nicht verboten. Mitglieder von Staatsfraktionen dürfen, sollten nicht andere Regeln wie Meta o.ä. gebrochen werden, Informationen über Festnahmen, Razzien etc. an illegale Fraktionen verkaufen.
- Leitungspersonen und Beamte mit Leitungsfunktion von Untergruppen der Staatsfraktion sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen unter keinen Umständen korrupt sein.
- Durch Beweise, welche den Beamten überführen können, kann jener selbstverständlich aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.
- Wirtschaftliche Korruption ist strengstens für jegliche Mitglieder von Staatsfraktionen untersagt und kann ggf. mit einem permanenten Bann bestraft werden.
- Hierunter zählt unter anderem das Weitergeben von Waffen und jeglichen anderen Gegenständen aus der Asservatenkammer. Hierbei ist es gleich, ob eine Gegenleistung empfangen wurde, oder nicht. (Ausnahme: Forderungen bei Überfällen.)
- Der Besitz und das Tragen von illegalen Waffen und Gegenständen, genauso wie das beteiligen an illegalen Aktionen außer Dienst, ist ebenfalls untersagt.
§2.3 Razzien & Terrorstatus
Regeln für Razzien
Eine Razzia darf einmal pro Restart auf jeder illegalen Route durchgeführt werden; eine offizielle Drogenrazzia zählt erst ab fünf Personen auf der Route. Staatsbeamte dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen "abcampen", um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf einer Route darf nur von einer Führungsposition (Zugriff zum Bossmenü) angeordnet werden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Razzien fair und zielgerichtet durchgeführt werden, um die Aktivitäten auf den Straßen besser zu überwachen.
Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung, ob die Beweislage ausreicht.
Bei einer Razzia darf 10-30% des Bestands geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen), hierbei benötigt es eines Teamlers, welcher sich den Job gibt, um entsprechende Gegenstände aus den Lagern zu entfernen.
Terrorstatus
Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird. Jener wird ebenfalls bei der Fraktionsverwaltung angefragt.
Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus ein:
- Mitglieder einer Terrororganisation können ohne Grund jederzeit und überall einer Personenkontrolle unterzogen werden.
- Für Mitglieder einer Terrororganisation steht zu jedem Zeitpunkt ein Haftbefehl aus. Nach erfolgreicher Inhaftierung und Freikommen der Zielperson wird ein Zeitfenster von 10 Minuten festgelegt, um dem Terroristen die Möglichkeit zu geben, zu entkommen.
- Bei Überfällen, Räuben und anderweitigen Geiselnahmen wird nicht mit Terrororganisationen verhandelt. Die "Leben der Geisel" Regelung entfällt entsprechend.
- Eine Schuss-Ankündigung muss trotzdem jederzeit erfolgen!
- Ein Terrorstatus wird nach spätestens 14 Tagen durch die Fraktionsverwaltung geprüft und das weitere Vorgehen besprochen.
§2.4 Stürmung eines Anwesens
Regeln zur Stürmung
Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamten für maximal 10 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia-Antrag stellen.
Das Flüchten auf das Anwesen um einen Grund zum Schießen auf die Beamten zu haben, ist strengstens untersagt und kann in einem Fraktionswarn resultieren.
§2.5 LSMD
Regeln für Mediziner
Mediziner dürfen während aktiven Schussgefechten, oder Situationen, die ihr Leben aktiv bedrohen, nicht teilnehmen oder Leute wiederbeleben. Ausgenommen sind speziell trainierte und erkennbare "Combatmedics".
§2.6 Schutzgeld
Regelungen zum Schutzgeld
Neutrale Fraktionen dürfen, im falle einer Bedrohung durch illegale Fraktionen, eine andere Illegale Fraktion beauftragen (für gegenleistung - Geld oder Vergünstigte/Kostenlose leistungen), ihnen Schutz zu gewähren und in entsprechenden Momenten der Bedrohung gegen den Aggressor vorzugehen. Es sei zu beachten, dass immer mündlich zu überbringen, warum diese Gegenwehr stattfindet. (bsp.: "Lasst Restaurant xyz in ruhe, sonst xyz")
§3 Illegale Fraktionen
§3.1 Illegale Fraktionen
Als illegale Fraktion gelten jene, die nicht ausschließlich legal sind. Illegale Fraktionen dürfen maximal 20 Mitglieder haben. Es darf allerdings mit maximal 15 Personen agiert werden.
Bei Verstößen kann die Fraktion mit einem Fraktionswarn bestraft werden.
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
- Nur ein Helikopter darf gleichzeitig ausgeparkt sein
- Auf dem eigenen Anwesen darf ohne Schuss-Call geschossen werden. Dies gilt es nicht zu übertreiben.
- Sobald die Fraktionen mit mehr als 5 Leuten agiert muss die Fraktion ihre Fraktionsfahrzeuge verwenden (Ausgenommen sind spontane Hilferufe der Frakmitgliedern)
§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand
Der komplette Bestand einer Fraktion muss in der Waffenkammer gelagert werden. Es ist verboten, den Bestand in Privatbesitz zu lagern - auch bei einer Auflösung der Fraktion.
Folgende Sonderregeln sind zu beachten:
- Das leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem Leader der Fraktion ist strengstens untersagt
- Das Erzwingen von Auslagen von Waffen ist untersagt.
- Es ist verboten, wenn man Informationen im Voraus bekommt, dass eine Razzia oder Ähnliches bevorsteht, die Waffen in Kofferräume oder anderen Orten abzulagern.
- Es ist verboten, einfach alle Waffen im Privatbesitz zu lagern, um diese Regel zu umgehen.
- Waffen aus Privatbesitz gelten nur als Privatbesitz, sofern diese schon im Besitz waren, bevor man einer Fraktion beigetreten ist.
§3.3 Aufbauschutz
Regelungen zum Aufbauschutz
Eine neue illegale Fraktion bekommt automatisch einen Aufbauschutz. Dieser beträgt 3 Tage.
In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren. Die Fraktion mit Aufbauschutz darf keine aggressiven Handlungen tätigen. Der Aufbauschutz kann entzogen werden.
§3.4 Routen
Übernahme von Routen
Um eine Route zu übernehmen, müssen stichhaltige und gut begründete Gründe vorliegen, wie etwa unerwartete Zivilisten auf der Route, verweigerte Partnerschaften, gescheiterte Verhandlungen oder nachweisbare Misswirtschaft. Diese Gründe müssen belegbar sein, um ungerechtfertigte Übernahmen zu verhindern. Pauschale Aussagen wie "Die Stadt ist voller Krimineller, also übernehmen wir" sind nicht ausreichend, um einen berechtigten Anspruch zu erheben.
Eine Familie oder Gang darf maximal eine Route unter ihre Kontrolle bringen. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, jede Route zu beanspruchen. Der Schwarzmarkt und die Route für Geldwäsche gelten zwar nicht als offizielle Routen, dürfen jedoch eingenommen werden, ohne die Begrenzung auf eine weitere Route aufzuheben.
Wer eine Route beansprucht, ist verpflichtet, diese zu überwachen und zu verteidigen. Möchte eine andere Fraktion die Route übernehmen, muss sie die derzeitige Besitzer-Fraktion in einem Best-of-Three-Kampf besiegen. Nach dem Kampf gilt eine einwöchige Waffenruhe zwischen den beteiligten Fraktionen für diese Route. Während des Best-of-Three-Duells ist es keiner anderen Partei erlaubt, sich einzumischen.
Routenschutz
Es gilt dann ein einwöchiger Routenschutz. In dieser Zeit darf die Route nicht von den "Verlierer Parteien" angegriffen oder bewirtschaftet werden. Sollte dies in den Logs auffallen, können Sanktionen durch die Fraktionsverwaltung verhängt werden.
Nicht unter Routenschutz fallen folgende ausnahmen:
- Betreten durch unbeteiligte Fraktionen
- Razzien durch Exekutivmaßnahmen
Das Kochen von Meth ist ausschließlich unter freiem Himmel und auf öffentlichem Grund erlaubt. Sprich: Nicht unter Unterführungen in Tunneln etc. oder auf Anwesen/in Hoods kochen.
§3.5 Routenkontrolle
Waffenroute
Die Waffenroute darf nur noch von Mafien oder Kartellen geführt, verwaltet und Organisiert werden. Das hat einige Gründe, die sich in Realismus und der Serverwirtschaft äußern.
§3.6 Konflikte
Regelungen zu Konflikten
Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.
- kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend, einen Konflikt auszulösen.
- Sollte eine Fraktion sich in einem aktiven Gefecht zurückziehen, gilt dieses automatisch als verloren.
- Während eines offenen Konfliktes (bspw. Routenkampf) ist es einer Fraktion nicht erlaubt, weitere Personen einzustellen.
Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand, um eine Möglichkeit zu haben, diplomatische Lösungen in Gesprächen zu finden.
§3.7 Base-Raid & Interieur Kampf
Regelungen zu Base-Raids
Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen ("ihr habt einen Mann von uns geknallt, entführt, hochgenommen etc" ist kein Grund).
Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versucht haben, eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt, die jeweils andere Fraktion zu stürmen. Aktiv gegen ein Lösung zu agieren um ein Schussgefecht herauszufordern ist Untersagt und kann mit einem Fraktionswarn geahndet werden.
Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte vermieden werden, sich im Inneren zu verbarrikadieren. Es ist wichtig, dass jeder Kampf fair abläuft und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits in den Händen der Gegenpartei sind und man selbst umzingelt ist, ohne jegliche Möglichkeit zur Flucht, sollte man sich ergeben.
Gefangene gleich/unter der Anzahl "4" rechtfertigen keinen Raids des PD's oder die Befreiung jener.
§3.8 Forderung
Regelungen zu Forderungen
Es darf an eine Fraktion eine Forderung gestellt werden, nur wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion anwesend ist.
Forderungen sollten so human und realistisch wie möglich gehalten werden und dienen dazu, Kämpfen aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen.
Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurückstürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.
Sollte eine Fraktion einen Kampf für sich entscheiden, darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei bezahlt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen, sobald 2 von den maximal 3 angesetzten Kämpfen gewonnen sind.
§3.9 Gefechte
Konsequenzen von Gefechten
Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab ca 10 Personen pro Seite, ein 7 gegen 10 oder ähnliche Konstellationen werden ebenfalls gewertet), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§3.10 Kriege
Regelungen zu Kriegen
Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden. Sollte das nicht passieren, erhalten beide beteiligten Fraktionen einen Fraktionswarn. Für einen Krieg gilt es, bei der Fraktionsverwaltung einen, von der Leaderschaft beider Fraktionen unterzeichneten, Kriegsvertrag einzureichen, in dem Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By Regelungen und Forderungen bestimmt werden.
Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim zurückstürmen gewonnen hat, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag schicken. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.
Ab Kriegsbeginn wird das Fraktionslager eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden, der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Items der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.
§3.11 Bündnis
Regelungen zu Bündnissen
Ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen muss vorab beim Support angemeldet werden. Die Anfrage muss einen legitimen RP-Hintergrund haben, um genehmigt zu werden. Nach Genehmigung des Bündnisses müssen beide Parteien bei gemeinsamer Aktion einheitlich auftreten. Die maximale Anzahl der Spieler, die mit agieren dürfen, beträgt 25.
§3.12 Fraktionskleidung
Regelungen zur Fraktionskleidung
Die Fraktionskleidung muss vorgegeben sein und einheitlich sein. Sobald eine Fraktion eine andere Kleidung trägt, die nicht in ihrem Konzept steht, wird diese Fraktion mit einem Warn bestraft. In Zivilklamotte ist das provozierende und aggressive Verhalten illegalen Fraktionen gegenüber verboten. In Situationen mit staatlichen Fraktionen, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, darf nicht die eigene Fraktion hinzugezogen werden. Zuwiderhandeln kann Strafen nach sich ziehen.
Beispiel: Im Falle eines Ladendiebes o.ä. eines Zivil-Trupps der Fraktion xyz darf die Fraktion xyz im Nachhinein in keiner Hinsicht bei der Flucht/Befreiung etc. Helfen. Bei Misslingen des Ladenraubes darf im Nachhinein keine "Rache" von Fraktion xyz ausgeübt werden oder zum Beispiel bei der Befreiung aus dem Gefängnis geholfen werden.
Beispiel 2: Zivi a) der Fraktion xyz geht zur Fraktion abc um diese zu nerven/ zu provozieren, zu schießen etc. Dies tut er als Zivi, damit es nicht auf Fraktion xyz zurückfällt. das ist Untersagt.
§4 Hinrichtung von InGame Charakteren
§4.1 Blood-Out
Auf Midlife Roleplay gilt die gängige Blood-In und Blood-Out Regelung. Zum Verlassen einer Fraktion, ist es unumgänglich, sich bei der Leaderschaft zu Bloodouten. Nach dem Bloodout, darf sich die Person nicht an jegliche Handlungen und andere Sachen erinnern, die durch die Fraktion geschehen sind. Das Umgehen dieser Regel durch "jemand hat mir einen Zettel gegeben", "ich habe eine Kameraaufnahme gesehen", "mir hat's jemand erzählt" etc. ist untersagt.
Die Einverständnis einer Person für einen Bloodout wird nicht benötigt.
Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.
§4.4 Hinrichtungen
Eine Hinrichtung, um entsprechend einen neuen IC-Charakter zu erlangen, ist verboten. Eine Ausnahme kann durch das High Team erteilt werden.
§5 Gangwar
§5.1 Informationen
Gangwars basieren rein auf einen Spaßmodus und sind ähnlich aufgebaut wie unser FFA. Das RP hat zu jederzeit oberste Priorität und sollte nicht durch ein bevorstehenden Gangwar beeinflusst werden. Wenn ein RP Strang ansteht, ist während dieser Zeit das Gangwar verboten.
Wir richten nach wie vor das Hauptaugenmerk auf gutes Roleplay. Dementsprechend ist es auch verboten, Gangwarkämpfe auf Plattformen wie Youtube o.ä. zu veröffentlichen. Das (Live-)Streamen eines Gangwar Kampfs ist ebenso verboten.
Wer das Gangwar vorzeitig verlassen möchte, tut dies mit dem Command /quitgw
§5.2 Gangwar Gebiete
Eine Fraktion darf maximal 2 Gangwar Gebiet besitzen. Sollte eine Fraktion 2 Gebiete besitzen, darf diese kein weiteres Gebiet angreifen.
§5.3 Starten eines Gangwars
Um ein Gangwar starten zu dürfen, müssen die Leader beider Fraktionen davon im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Dort werden Regelungen getroffen wie z.B. die maximale Anzahl an teilnehmenden Personen oder die Startzeit. Beide Fraktionen sind verpflichtet, mit ähnlicher Personenanzahl zu kämpfen.
Die Mindestanzahl, um ein Gangwar starten zu können, beträgt 4 Personen pro Fraktion.
§5.4 Generelle Regeln im Gangwar
Es gelten die herkömmlichen Regeln wie VDM, FailRP (Funken & Schießen, Reden am Boden), Trashtalk usw. Das Offroad fahren und OOC Talk sind mit einziger Ausnahme erlaubt.
- Beleidigungen und Trashtalk sind in jeglicher Hinsicht strengstens verboten.
- Das Provozieren während des Gangwars oder nach einem Gangwar ist strengstens verboten.
- Außerhalb der Zone ist es verboten zu schießen.
- Das Verlassen der Zone ist verboten.
- Das Abcampen der Zonengrenze ist verboten.
- Modding, Regelbruch oder andere Vorwürfe zeigt man nach dem Gangwar im Support vor. Während des Gangwars ist es verboten, in den Support zu kommen.
- Das Benutzen sowie Betreten eines Daches ist verboten
- Autos von der Gegenpartei dürfen nicht verwendet werden
Die oben genannten Regelbrüche werden wie gewohnt individuell oder Fraktionsbezogen bestraft.
§5.5 Geschehnisse im Gangwar
Es ist verboten, Geschehnisse aus dem Gangwar mit in das Roleplay zu nehmen. Gangwar-Kämpfe dürfen unter keinen Umständen Einfluss auf das RP haben.
Wenn Fraktionen gegen andere Fraktionen aus dem Grund agieren im Gangwar verloren zu haben, wird dies mit einem Fraktionswarn bestraft.
§6 Weiteres
§6.1 Fraktionsdiscords
Alle Fraktionsdiscords müssen entweder an die Projektleitung (bojan1_.), oder an ein Mitglied des High Teams übertragen werden. Jedem Mitglied der Fraktionsverwaltung muss auf Nachfrage Rechte zum Einblick jedes Channels gewährt werden. Es müssen mindestens 2 Mitglieder der Fraktionsverwaltung auf jedem Discord sein. Mitglieder der Fraktionsverwaltung, die der Fraktion angehören, sind ausgeschlossen.
§7 Allgemeine Informationen
§7.1 Lootdropsystem
- In der Lootdrop-Zone gilt kein Schusscall.
- Medics dürfen in dieser Zone keine Personen hochholen.
- Es ist nicht erlaubt, Personen mitzunehmen oder abzuziehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Konsequenzen führen, einschließlich möglicher Sanktionen.
Bitte respektiert die Regeln und handelt verantwortungsbewusst, um ein faires Spielerlebnis für alle zu gewährleisten.
Schlusswort
Mit dem Beitreten einer Fraktion und des Servers, erklärt sich jeder mit diesen Regeln einverstanden und nimmt zur kenntnis, dass bei Verstößen gegen aufgezählt regelungen Individuelle und Fraktionsbezogene strafen verhängt werden können.
Die Fraktionsverwaltung und das High Team von MidlifeRoleplay behält sich das Recht vor, Regelungen individuell anzupassen, zu bestrafen und ggf. Neue Regelungen hinzuzufügen. Es kann bei groben Verstößen oder beim Handeln gegen das eigene Konzept die sofortige Auflösung der Fraktion veranlasst werden.
Die Fraktionsverwaltung und das Highteam setzen die User über eine Serverweite Ankündigung im Discord über entsprechende neue Regelungen und Regeländerung in Kenntnis.
Die Fraktionsverwaltung, MidlifeRoleplay.
23.11.2024